Einladung zur Mitgliedervertreterversammlung
am 11. Juni 2026 um 18.00 Uhr
Romantikhotel Rindenmühle, Am Kneippbad 9 in 78052 Villingen-Schwenningen
Leitung: Aufsichtsratsvorsitzender Rainer Hall
Tagesordnung:
- Begrüßung der Mitglieder und Gäste
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
- Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025
- Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
- Beschlussfassung über die Entlastung
a) des Vorstandes
b) des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025 - Beschlussfassung Verschmelzung der Schwarzwälder Versicherung VVaG (SWV), Villingen-Schwenningen (rechtsfähig gemäß § 22 BGB auf Grundlage der Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe mit dem Aktenzeichen 22-4432.1-11-V1) auf die Ostangler Brandgilde VVaG, Kappeln (Amtsgerichts Flensburg unter HRB 158 KA)
a) Hinweis auf Bekanntmachung gemäß §§ 111, 118 UmwG und ausgelegte Dokumente in den Geschäftsraum des Vereins (§ 112 i.V.m. § 63 Abs. 1 UmwG) und die ausliegenden Dokumente in der Mitgliedervertreterversammlung (§§ 112 i.V.m. § 63 Abs. 2 UmwG)
b) Hinweis auf Verschmelzungsbericht und Verschmelzungsprüfung
c) Erörterung des Verschmelzungsvertrages durch den Vorstand
d) Unterrichtung über jede wesentliche Veränderung des Vermögens der OAB, die seit der Aufstellung des Entwurfs eingetreten ist (Vorstand OAB).
e) Unterrichtung über jede wesentliche Veränderung des Vermögens der SWV, die seit der Aufstellung des Entwurfs eingetreten ist (Vorstand SWV).
f) Beschlussfassung Verschmelzung der Schwarzwälder Versicherung VVaG (SWV), Villingen-Schwenningen (rechtsfähig gemäß § 22 BGB auf Grundlage der Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe mit dem Aktenzeichen 22-4432.1-11-V1) auf die Ostangler Brandgilde VVaG, Kappeln (Amtsgerichts Flensburg unter HRB 158 KA)) gemäß Art. 18 Abs. 1 der Satzung und § 112 Abs. 3 UmwG sowie Genehmigung des Entwurfes des Verschmelzungsvertrages vom 13. April 2026. - Sonstiges
Hinweise zum Quorum und zur persönlichen Stimmabgabe:
Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliedervertreterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens 8 Mitgliedervertreter anwesend sind.
Für die Beschlussfassung zu Punkt 6 der Tagesordnung ist nach § 22 Ziffer 2 der Satzung eine ¾ Mehrheit der erschienenen Mitgliedervertreter erforderlich.
Für die sonstigen in der Tagesordnung vorgesehenen Beschlussfassungen ist können nach § 8 Ziffer 4 der Satzung mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen werden; dies bezieht sich nach § 32 BGB auf die abgegebenen Stimmen.
Für alle Beschlussfassungen gilt, dass die Stimmabgabe nur in Person erfolgen kann, § 8 Ziffer 4 der Satzung.
Schlussworte: Aufsichtsratsvorsitzender Rainer Hall
Der Aufsichtsratsvorsitzende
78048 Villingen-Schwenningen, Altstadtstr. 5
Tel. 07721/23119 Fax. 07721/32334
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www.schwarzwaelder-versicherung.de
