1. Versicherungsprodukte

Die wichtigsten Merkmale des Versicherungsprodukts – einschließlich der für den Kunden bedeutenden Ausschlüsse vom Versicherungsschutz – sind einfach und verständlich aufzuzeigen. Dem Versicherungsnehmer wird durch diese Information die individuelle Entscheidung für seinen Versicherungsschutz erleichtert. Angaben über mögliche künftige Leistungen, insbesondere im Bereich langjähriger Altersvorsorgeprodukte sowie Annahmen zur Entwicklung des Kapitalmarkts und zur Renditeentwicklung eines Produkts, sind transparent auf standardisierten branchenweit akzeptierten Verfahren plausibel darzustellen.

2. Kundenbedürfnisse

Versicherungsschutz ist für den Verbraucher eine Vertrauensangelegenheit: Um dieses Vertrauen zu gewährleisten, orientiert sich die Schwarzwälder Versicherung an den Bedürfnissen des Kunden und stellt diese in den Mittelpunkt ihres Handelns. Die Beachtung der berechtigten Interessen und Wünsche des Kunden hat Vorrang vor dem Provisionsinteresse des Vertriebs.

3. Gesetzliche Bestimmungen

Die Vorstände der Schwarzwälder Versicherung stellen für sich, ihre Mitarbeiter und Vermittler Vorschriften zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien auf: Inhalt der Vorschriften sind insbesondere auch die Ächtung von Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit. Zudem gibt es klare Regeln für den Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Zuwendungen sowie Vorschriften zur Vermeidung von Kollisionen von privaten und geschäftlichen Interessen. Die Schwarzwälder Versicherung definiert weiterhin klare Regeln zum Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten sowie zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.

4. Beratungsdokumentation

Die ordnungsgemäße Dokumentation des Beratungsgesprächs ist von besonderer Bedeutung. Die Schwarzwälder Versicherung und ihre Vermittler gehen hierbei mit besonderer Sorgfalt vor. Das Dokument ist dem Kunden bei persönlicher Beratung im Falle des Abschlusses auszuhändigen. Zu beachten ist, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit des Verzichts auf Dokumentation als Ausnahme vorgesehen hat.

5. Beratung und Betreuung

Die Beratung und Betreuung des Versicherungsnehmers nach Maßgabe seiner Wünsche und Bedürfnisse ist auch nach Vertragsschluss die Grundlage für eine nachhaltige Kundenbeziehung. Aus diesem Grund erfolgt – soweit ein Anlass für eine Beratung oder Betreuung des Versicherungsnehmers erkennbar ist – eine solche auch nach Vertragsschluss während der Dauer des Versicherungsverhältnisses, insbesondere im Schaden- und Leistungsfall.

6. Kundeninteresse vor Versicherungsinteresse

Das Abwerben von Versicherungsverträgen ist ausschließlich mit wettbewerbskonformen Mitteln zulässig. Der Kunde ist zu bereits bestehenden Versicherungsverträgen zu befragen. Insbesondere im Bereich der Lebens- und Krankenversicherung kann eine Abwerbung von Versicherungsverträgen oft mit erheblichen Nachteilen für den Kunden verbunden sein. Der Kunde ist in jedem Fall über eventuelle Nachteile anhand quantitativer und qualitativer Kriterien konkret aufzuklären. Dies ist Bestandteil der Beratungsdokumentation.

7. Vermittlerstatus

Alle Vermittler (Vertreter, Makler und Berater) haben ihren Status gegenüber dem Kunden bereits beim Erstkontakt unaufgefordert klar und eindeutig offenzulegen. Versicherungsvertreter haben gegenüber dem Kunden das auftraggebende Versicherungsunternehmen beziehungsweise die Vertriebsorganisation, in deren Namen sie tätig werden, zu benennen.

8. Vermittlerqualifikation

Die Schwarzwälder Versicherung arbeitet ausschließlich mit qualifizierten und gut beleumundeten Vermittlern zusammen. Die Einholung einer Auskunft bei der Auskunftsstelle für den Versicherungsaußendienst (AVAD) ist Pflicht. Die stetige Weiterbildung der Versicherungsvermittler ist in der Versicherungswirtschaft bedeutend. Daher arbeitet die Schwarzwälder Versicherung lediglich mit Versicherungsvermittlern zusammen, die sich kontinuierlich fortbilden und dies auch nachweisen.

9. Courtagevereinbarungen

Vereinbarungen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsmaklern über umsatzbezogene Zusatzvergütungen, d. h. Vergütungen über die vertragsgemäße Courtagevereinbarung hinaus, können die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers tangieren. Die Schwarzwälder Versicherung achtet darauf, dass diese Vereinbarungen die Unabhängigkeit des Maklers und das Kundeninteresse nicht beeinträchtigen.

10. Verbindlichkeit

Die Schwarzwälder Versicherung bekennt sich zu diesen Richtlinien und macht sie für sich und die Beziehungen zu ihren Vertriebspartnern verbindlich. Sie arbeitet ausschließlich mit Vertriebspartnern zusammen, die diese Grundsätze als Mindeststandards anerkennen und praktizieren.